Autor: Susi & Strolch

  • Sexualität / sexualisierte Gewalt

    Sexualität / sexualisierte Gewalt

    Sexualität umfasst Gefühle, Liebe, körperliche Nähe und persönliche Bedürfnisse. Jeder Mensch darf selbst über seinen Körper entscheiden. Sexualisierte Gewalt bedeutet, dass jemand gegen seinen Willen sexuell belästigt oder zu sexuellen Handlungen gezwungen wird. Sie kann körperlich, verbal oder im Internet stattfinden. Wichtig sind gegenseitiger Respekt und die Achtung persönlicher Grenzen.

    Definitionen:

    BegriffZentrales Merkmal
    SextingDigitaler Austausch intimer Inhalte, der einvernehmlich sein kann
    CybergroomingGezielte sexuelle Kontaktanbahnung gegenüber Minderjährigen
    Cyber-Sexual-HarassmentUnerwünschte sexualisierte Belästigung im Internet
    Verbreitung von MissbrauchsabbildungenWeitergabe oder Verbreitung strafrechtlich relevanter sexueller Darstellungen

    1. Sexting

    Sexting bezeichnet den digitalen Austausch von selbst erstellten intimen Bildern, Videos oder Nachrichten über Smartphones, soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „Sex“ und „Texting“ zusammen. Sexting kann zwischen zwei Personen stattfinden, die sich gegenseitig vertrauen und freiwillig intime Inhalte austauschen möchten. Es ist deshalb nicht grundsätzlich problematisch oder strafbar, wenn volljährige Personen einvernehmlich solche Inhalte teilen. Allerdings besteht immer das Risiko, dass die Bilder oder Nachrichten ohne Zustimmung weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Besonders problematisch wird es, wenn eine Person unter Druck gesetzt oder zur Aufnahme und Versendung intimer Bilder überredet wird. Auch Jugendliche können von Sexting betroffen sein und unterschätzen manchmal die möglichen Folgen eines solchen Austauschs. Sobald ein intimes Bild verbreitet wird, kann es schwierig sein, dieses vollständig aus dem Internet zu entfernen. Betroffene können dadurch unter Scham, Angst, Mobbing oder psychischer Belastung leiden. Deshalb sollte man intime Inhalte niemals ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person weitergeben und sich genau überlegen, welche Bilder man verschickt.

    Quellen:

    2. Cybergrooming

    Cybergrooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme mit Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel, sie sexuell zu belästigen oder sexuell auszubeuten. Täter nutzen dafür häufig soziale Netzwerke, Online-Spiele, Chats oder Messenger-Dienste. Sie geben sich manchmal als gleichaltrige Jugendliche aus, um das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen. Zu Beginn wirken sie häufig freundlich, hilfsbereit und interessiert, damit die betroffenen Personen keinen Verdacht schöpfen. Im Laufe des Kontakts versuchen sie möglicherweise, persönliche Informationen, private Fotos oder intime Aufnahmen zu erhalten. Manchmal machen sie den Minderjährigen Geschenke oder versprechen ihnen Aufmerksamkeit und Zuneigung. Später können sie Druck ausüben, Drohungen aussprechen oder die Betroffenen erpressen, damit diese weitere intime Inhalte verschicken. Cybergrooming kann für Kinder und Jugendliche schwere psychische Folgen haben, beispielsweise Angst, Scham und Vertrauensverlust. Wichtig ist, dass Betroffene keine Schuld an den Handlungen der Täter tragen. Verdächtige Kontakte sollten beendet, Beweise möglichst gesichert und Vertrauenspersonen oder die Polizei eingeschaltet werden.

    Quellen:

    3. Cyber-Sexual-Harassment

    Cyber-Sexual-Harassment bezeichnet die unerwünschte sexualisierte Belästigung einer Person im Internet. Diese Form der Belästigung kann beispielsweise über soziale Netzwerke, Chats, Messenger oder Online-Spiele stattfinden. Betroffene erhalten dabei häufig unerwünschte Nachrichten mit sexuellen Inhalten oder anzüglichen Bemerkungen. Dazu gehört auch das unaufgeforderte Verschicken von Nacktbildern oder anderen intimen Aufnahmen. Manche Personen werden außerdem durch sexuelle Kommentare über ihr Aussehen oder ihren Körper belästigt. Eine weitere Form ist, dass Täter andere Menschen wiederholt zu sexuellen Handlungen auffordern oder ihnen unangenehme Nachrichten schicken. Auch das Veröffentlichen sexualisierter Bilder ohne Zustimmung der betroffenen Person kann damit zusammenhängen. Die Betroffenen fühlen sich dadurch häufig unwohl, eingeschüchtert, beschämt oder bedroht. Cyber-Sexual-Harassment kann das Selbstbewusstsein und die psychische Gesundheit stark beeinträchtigen. Wichtig ist, solche Nachrichten nicht einfach hinzunehmen, sondern die Täter zu blockieren, die Inhalte zu melden und gegebenenfalls Beweise zu sichern.

    Quellen:

    4. Verbreitung von Missbrauchsabbildungen

    Die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen bezeichnet das Weitergeben, Hochladen oder Veröffentlichen von Bildern und Videos, auf denen Kinder oder Jugendliche in sexualisierten oder sexuellen Missbrauchssituationen dargestellt werden. Solche Aufnahmen werden häufig über Messenger, soziale Netzwerke, Internetplattformen oder andere digitale Kanäle verbreitet. Die Herstellung solcher Bilder kann mit sexuellem Missbrauch, Manipulation oder der Ausnutzung von Kindern und Jugendlichen verbunden sein. Besonders schlimm ist, dass die Aufnahmen oft ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden. Dadurch können die Opfer immer wieder mit dem erlebten Missbrauch konfrontiert werden. Selbst wenn die ursprünglichen Täter nicht mehr aktiv sind, können die Bilder weiterhin im Internet auftauchen und verbreitet werden. Die Verbreitung kann für die betroffenen Kinder und Jugendlichen schwerwiegende psychische Folgen haben, beispielsweise Angst, Scham und soziale Ausgrenzung. In Deutschland ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz bestimmter kinderpornografischer Inhalte nach § 184b des Strafgesetzbuches strafbar. Bei entsprechenden Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren kann § 184c StGB gelten. Deshalb sollte man solche Bilder niemals herunterladen, speichern, weiterleiten oder selbst verbreiten. Wenn man auf solche Inhalte stößt, sollte man sie einer geeigneten Meldestelle oder der Polizei melden und keine eigenen Kopien anfertigen.

    Quellen: